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Beurteilungsmerkmale |
Gütebedingungen |
Breite der Brettchen (Lamellen) |
Mindestens 30 mm, höchstens
180 mm |
Holzarten |
Fichte (FI), Tanne (TA), Holzartenmischung
zulässig |
Kantenbearbeitung der Brettchen |
Parallel oder konisch besäumt
und scharfkantig.Auf der der Mittellage zugewandten Seite sind
kleine Baumkanten zulässig,wenn sie nicht bis zur Stirnkante
durchgehen |
Oberfläche |
Die Decklagen müssen
auch vor einer Oberflächenvergütung glatt (GL) bzw.
strukturiert (STR) sein. Die einzelnen Decklagenbrettchen müssen
dicht aneinander angeordnet sein.Vereinzelt sind Fugen bis 500
mm Länge und 1 mm Breite zulässig,wenn sie durch die
Oberflächenbeschichtung ausgefüllt sind |
Dübel |
Holzfehler dürfen ausgedübelt
werden. Die Dübel müssen sauber verarbeitet und gut
verleimt sein. Dübelgröße: max. 40 mm Durchmesser
bzw. oval 50 mm x 25 mm.Je m2 und Seite sind maximal 15 Dübel
zulässig |
Verleimung |
Die Verleimung zwischen Decklage
und Mittellage muß der Anforderung gemäß 4.4
entsprechen |
Äste |
Äste bis 20 mm x 40 mm
zulässig. Gesunde, fest verwachsene Äste bis 40 mm x
80 mm,maximal 5 Stück je m2 zulässig. Astlöcher
bis 5 mm Durchmesser vereinzelt zulässig (bei Type STR bis
10 mm Durchmesser) |
Verfärbung, Pilzbefall |
Verfärbungen bis höchstens
20 % der Fläche je Seite zulässig; Fäule unzulässig |
Buchs |
Leichter Buchs in Streifenform
zulässig |
Risse |
Risse mit einer maximalen
Neigung von 1:10 bis 1 mm Breite und bis 500 mm Länge zulässig.
Sie müssen durch die Oberflächenbeschichtung ausgefüllt
sein (ausgenommen bei Type STR) |
Harzgallen |
Harzgallen bis max. 5 mm x
50 mm sind zulässig (bei Type STR max. 10 x 100 mm |
Ringschäle |
Unzulässig |
Insektenbefall,Wurmstiche |
Insektenbefall unzulässig.
Kleine Wurmstiche vereinzelt zulässig |